Steuerbegünstigungen 2020

ENEA veröffentlicht derzeit alle Baukonzessionen (die sogenannten Boni) in einer Kampagne, das vom Softwarehaus Logical Soft erstellt wurde. Im Rahmen dieser nationalen Kampagne zur Aufklärung in Bezug zu Fragen der Energieeffizienz mit dem Titel „Italien in der Klasse A “ versucht zu beantworten.

Die Kampagne:

  • Fasst die verschiedenen Arten von Steuervorteilen, die den Bürgern zur Verfügung stehen, sowie die Details und Besonderheiten jeder Maßnahme zusammen.
  • Sie legt für jede der Förderungsmaßnahmen den anwendbaren Abzugsprozentsatz, die Ausgabengrenze, die Art des Bonus, wer davon profitieren kann, die Liste der förderfähigen Maßnahmen und die Möglichkeit der Anrechnungen dar.
  • Bezieht sich auf den Inhalt des Haushaltsgesetzes 2020 (Gesetz Nr. 160 vom 27. Dezember 2019, veröffentlicht im Gesetzblatt n.304 vom 30 Dezember 2019).

Anschließend eine Zusammenfassung der möglichen Boni:

 

BONUS FÜR AUßENFASSADEN

Der im neuen Haushaltsgesetz vorgesehene Abzug für die Wiederherstellung und/oder Restaurierung der Außenfassade bestehender Gebäude steht Privatpersonen zur Verfügung. Dieser gilt für folgende Eingriffe an den Außenfassaden von Gebäuden, die sich in der Zone A Historisches Zentrum und Zone B oder Completion Area befinden (DM 2. April 1968, Nr. 1444):

  • Verputz;
  • Anstrich;
  • Reinigung;
  • Außenanstrich;
  • Sanierung von Geländern;
  • Dekoration;
  • Fassadenmarmor;
  • Balkone;
  • Restaurierung der Fassade aus Marmor;
  • Regenwassersysteme, (wie z.B. Dachrinnen)
  • Eingriffe an den undurchsichtigen Strukturen der Fassade.

 

ECOBONUS UND SISMABONUS

Der Ecobonus wurde durch das Gesetz 296/2006 (Absätze 344 bis 347) und Artikel 14 des Gesetzesdekrets 63/2013, durch das Gesetz 90/2013 geändert und durch das Gesetz 205/2017 (Haushaltsgesetz 2018), eingeführt.

Es handelt sich um den Irpef- oder Ires-Abzug (von 50 bis 85% der entstandenen Kosten), der Steuern (Einzelpersonen und Unternehmen). Dieser Bonus wird gewährt, wenn die Energiespararbeiten an bestehenden Gebäuden durchführen. Es bestehen folgend gültige Prozentsätze:

  • 50%
  • 65%
  • 70% (für Kondominien);
  • 75% (für Kondominien);
  • 80% (für Kondominien bei gleichzeitiger Nutzung mit dem Erdbebenbonus);
  • 85% (für Kondominien bei gleichzeitiger Nutzung mit dem Erdbebenbonus)

 

SISMABONUS

Der Sismabonus ist der Irpef- oder Ires-Abzug (von 50 bis 85% der entstandenen Kosten), der Steuerzahlern (Einzelpersonen und Unternehmen) gewährt wird, die Arbeiten zur Sicherung von Häusern und Produktionsgebäuden in Gebieten mit hohem Erdbebenrisiko durchführen.

Der Bonus wird ab dem 1. Januar 2017 offiziell angewandt und kann für Arbeiten an allen Wohngebäuden, an Produktionseinrichtungen sowie für Abbruch- und Wiederaufbauarbeiten verwendet werden. Dies ist sofern möglich, wenn es als Gebäudesanierung und nicht als Neubau klassifiziert wird. Der Bonus wird in Form einer Reduzierung der fälligen Steuern in 5 gleichen Jahresraten ausgezahlt. Dies sind die Prozentsätze:

  • 50%;
  • 70%;
  • 75% (für Kondominien);
  • 80%;
  • 80% (für Kondominien bei gleichzeitiger Nutzung mit dem Ecobonus);
  • 85% (bei Kondominien);
  • 85% (für Kondominien bei gleichzeitiger Nutzung mit dem Ecobonus). Bonus casa (sog. Renovierungsbonus)

Es handelt sich um einen Steuerabzug von 50%, der über 10 Jahre verteilt und mit einem maximalen Aufwand von 96.000 Euro pro Immobilieneinheit für konservative Restaurierungs- und Renovierungsarbeiten gewährt wird. Der Abzug ist für private Irpef-Einrichtungen möglich. Der Abzug kann für folgende Interventionen beansprucht werden:

  • außerordentliche Wartung;
  • Restaurierung und konservative Restaurierung;
  • Gebäudesanierung;
  • Beseitigung architektonischer Barrieren;
  • Installationen;
  • technologische Anlagen.

Durch die Nutzung des Wohnbonus (bonus casa) können Sie den 50%igen Abzug für Möbel – und Elektrogeräte für weitere 10.000 € nutzen (Möbelbonus).

 

GRÜNER BONUS (BONUS VERDE)

Es handelt sich um einen Steuerabzug von 36%, der über 10 Jahre verteilt und mit einem Höchstbetrag von 5.000 Euro für die Gestaltung von Grünflächen und Gärten gewährt wird. Alle privaten Personen, die IRPEF bezahlen, können den Abzug in Anspruch nehmen. Der Steuerabzug umfasst auch Projektausgaben wie Planung und Instandhaltung im Zusammenhang mit der Ausführung.

Der Bonus kann verwendet werden für:

  • die Begrünung von nicht bebauten Privatflächen bestehender Gebäude, Gebäudeeinheiten, Nebengebäude Zäune, Bewässerungssysteme und den Bau von Brunnen;
  • die Schaffung von grünen Dächern und Dachgärten.

Die Vergabe des Kredits ist nicht vorgesehen, so dass der Abzug nach Bestätigung im „Milleproroghe“ derzeit bis zum 31. Dezember 2020 möglich ist.

Bist du interessiert?